Handyaufnahmen urheberrechtlich geschützt

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 16. Mai 2025 (Az.: 2-06 O 299/24) entschieden, dass eine mit dem Smartphone aufgenommene Videoaufnahme eines Naturereignisses – hier ein Hochwasser mit dem Einsturz einer Lärmschutzwand – urheberrechtlich geschützt ist. Auch wenn es sich bei der Aufnahme nicht um ein klassisches „Filmwerk“ im Sinne von § […]