Der Bereich des Medienrechts umfasst insbesondere die Ansprüche von und gegenüber Medien im weitesten Sinne. Im Zeitalter der uneingeschränkten medialen Berichterstattung über Facebook, Twitter, Blogs und sonstigen Bewertungsportalen kommt es häufig zu Rechtsverletzungen gegenüber Privatpersonen und Unternehmen. Dabei geht es meist um Presseberichte, Meinungsäußerungen und sonstige Berichterstattung online als auch offline, die zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zum Imageschaden führen kann. Insbesondere Unternehmen und Prominente sind daher gehalten jegliche unberechtigten Äußerungen zu unterbinden und Rechtsverletzungen insbesondere auf Bewertungsplattformen zu ahnden.
In Zeiten von Facebook, Twitter, Second Life und weiteren neuen medialen Erscheinungsformen des Internets, ergeben sich zahlreiche rechtliche Anforderungen, die im Umgang mit diesen Anwendungen zu beachten sind. Zwar gibt es kein eigenständiges Internetrecht, gleichwohl sind die existierenden zivilrechtlichen Regelungen anzupassen und anzuwenden. Dabei spielt die Tatsache, dass sich das Internet immer größerer Beliebtheit erfreut und daher auch immer mehr Anwendungen und Portale über das Internet bedient werden können, eine erhebliche Rolle. Insbesondere stehen diese zahlreichen Möglichkeiten nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern müssen sich an den gesetzlichen Vorgaben messen lassen. Dabei kommt es regelmäßig zu Problemen und Fragestellungen rund um die Anwendung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die als sog. Internetrecht bezeichnet werden.
Abmahnungen aufgrund von Verstößen im Internet sind dabei in verschiedenen Bereichen möglich. Eine Abmahnung stellt dabei ein außergerichtliches Instrument dar, welches Sie regelmäßig auffordert ein beanstandetes Verhalten künftig zu unterlassen und sich diesbezüglich im Rahmen einer Unterlassungserklärung, unter Androhung einer Vertragsstrafe, zu verpflichten. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert die durch die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstandenen Kosten zu übernehmen sowie evtl. einen Schadensersatz zu zahlen.
Oftmals schießen derartige Abmahnungen jedoch über das Ziel hinaus, insbesondere was das Internetrecht angeht. Deshalb sollten Sie keinesfalls ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt auf Ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüfen lassen. Dieser kann durch die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung Ihre Rechte wahren und Sie nur dazu verpflichten, wozu Sie sich tatsächlich verpflichten müssen.
Lassen Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt fristgerecht anwaltlich beraten, da nach Fristablauf ansonsten kostenintensive Verfahren drohen. Gern stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung und unterbreite Ihnen ein Angebot.
Rechtsanwalt Bauer berät bei allen diesbezüglichen Fragen zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Beseitigung und Schadensersatz.