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Eine Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklicht nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.

Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz aller Marktteilnehmer vor unlauteren, wettbewerbswidrigen Handlungen von Mitbewerbern und bezweckt einen fairen Wettbewerb. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), auch als Wettbewerbsrecht bezeichnet, gibt den rechtlichen Rahmen für die wirtschaftliche und werbende Betätigung von Unternehmen im Verhältnis zu anderen Mitbewerbern vor. 
Entscheidend im Wettbewerbsrecht ist, ob eine Handlung unlauter ist oder sich noch mit dem Gesetz vereinbaren lässt, was sich nur anhand des Schutzzweckes des Wettbewerbsrechts bestimmen lässt und stets im Einzelfall wettbewerbsrechtlich zu beurteilen ist.

Dabei kommt es gerade nicht auf die subjektive Sichtweise des Handelnden an, sondern auf eine objektive Beurteilung. Während somit einerseits die Behinderung von Mitbewerbern, die Ausbeutung von deren Leistung oder auch eine konkrete Werbemaßnahme irreführend und damit wettbewerbswidrig sein kann, will das Wettbewerbsrecht andererseits gerade nicht die Entwicklung neuer, innovativer werblicher Maßnahmen und Erscheinungsformen hemmen. Auch soll nicht jede Handlungsweise vom Wettbewerbsrecht sanktioniert werden. So sind im Rahmen der sog. Bagatellschwelle Verhaltensweisen irrelevant, die im relevanten Markt nicht spürbar sind.

Es gibt drei Arten von Werbung. Laute, lautere und unlautere. Man muss nur wissen wie weit man zu weit gehen kann.

In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten stehen sich meist Unternehmen gegenüber und monieren unlautere, wettbewerbswidrige Handlungsweisen. In diesem Rahmen werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen bzw. einstweilige Verfügungen beantragt und Hauptsacheklagen geführt. Auch weitere Gesetze und Verordnungen spielen bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung eine Rolle, da über den Rechtsbruchtatbestand des § 3a UWG jede Marktverhaltensregel wettbewerbsrechtlich relevant wird.

Rechtsanwalt Dr. Bauer vertritt Sie bundesweit in allen Verfahrensabschnitten und berät Sie in wettbewerbsrechtlichen Fragen zum Thema Abmahnung, einstweilige Verfügung, Vertragsstrafe und Durchsetzung Ihrer wettbewerbsrechtlichen Rechte.

Dürfen Sie in der von Ihnen vorgenommenen Art und Weise werben und ist die Werbemaßnahme wettbewerbsrechtlich korrekt?

Hält sich auch Ihr Mitbewerber an das Wettbewerbsrecht oder wirbt er wettbewerbswidrig? Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Mitbewerber unlauter wirbt und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft? Typische Fälle im Wettbewerbsrecht sind bspw. fehlerhafte Werbeanzeigen, fehlerhafte Angaben auf Internetseiten und in Webshops, wettbewerbswidrige Annoncen, die Werbung mit Selbstverständlichkeiten, irreführende Werbung oder die Frage ob Slogans rechtlich geschützt sind. Diese und weitere Fragen können von der Rechtsanwaltskanzlei durch Rechtsanwalt Dr. Bauer beurteilt werden, um einen rechtskonformen Werbe- und Unternehmensauftritt zu gewährleisten.

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