Häufige Fragen zum Medien- und Internetrecht (FAQ)

Was ist Medien- und Internetrecht?

Das Medien- und Internetrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen für digitale Inhalte, Online-Kommunikation und Medienproduktionen. Dazu zählen u. a. Rechte an Texten, Bildern, Videos, Musik, Social-Media-Inhalten, Websites und Streaming-Diensten.


Welche Bereiche fallen unter das Medienrecht?

  • Presserecht und journalistische Veröffentlichungen
  • Rundfunk- und Filmrecht
  • Rechte an Inhalten auf Social Media und Online-Plattformen
  • Persönlichkeits- und Urheberrecht in Medienproduktionen
  • Werbung, Sponsoring und Influencer-Recht

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Website-Betreiber?

  • Impressumspflicht nach §5 TMG
  • Datenschutzerklärung gemäß DSGVO
  • Kennzeichnung von Werbung oder Affiliate-Links
  • Einhaltung von Urheber- und Markenrechten bei Bildern, Texten und Videos

Was muss ich bei Social Media beachten?

  • Verwendung fremder Inhalte nur mit Rechteklärung
  • Transparente Kennzeichnung von Werbung und Kooperationen
  • Keine Persönlichkeitsverletzungen oder beleidigenden Inhalte
  • Beachtung von Plattformregeln und AGB

Darf ich Bilder und Videos aus dem Internet verwenden?

  • Grundsätzlich nein, wenn sie urheberrechtlich geschützt sind
  • Erlaubt nur mit Lizenz oder Genehmigung
  • Ausnahmen: gemeinfreie Werke oder gesetzlich erlaubte Nutzung (z. B. Zitatrecht)

Was ist eine Abmahnung im Medien- und Internetrecht?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen und ggf. Kosten zu tragen.
Häufige Gründe: Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverstöße, Wettbewerbsverstöße oder fehlende Kennzeichnungen.


Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

  • Keine voreilige Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
  • Prüfung der Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt
  • Gegebenenfalls Widerspruch oder Anpassung der Erklärung
  • Risikominimierung bei zukünftigen Veröffentlichungen

Welche Haftungsrisiken habe ich als Betreiber einer Website?

  • Urheberrechtsverletzungen (Bilder, Videos, Texte)
  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Fotos, Namen, Zitate)
  • Datenschutzverstöße (Tracking, Newsletter, Kontaktformulare)
  • Unzulässige Werbung (Schleichwerbung, Affiliate-Links ohne Kennzeichnung)

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Online-Shops?

  • Preisangaben und Produktinformationen müssen korrekt sein
  • Widerrufsbelehrung und AGB müssen rechtssicher gestaltet sein
  • Datenschutzerklärung und Cookies müssen DSGVO-konform implementiert sein
  • Werbung darf nicht irreführend sein

Was ist das Internetstrafrecht?

Das Internetstrafrecht umfasst strafrechtlich relevante Handlungen im Internet, z. B.:

  • Cybermobbing und Beleidigungen
  • Urheberrechtsverletzungen (Filesharing, Streams)
  • Betrug, Phishing oder Hacking
  • Illegale Downloads oder Uploads

Wann lohnt sich anwaltliche Beratung im Medien- und Internetrecht?

  • Bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Bei Erstellung oder Prüfung von Websites, Social-Media-Kampagnen oder Online-Shops
  • Bei rechtlichen Konflikten mit Plattformbetreibern oder Mitbewerbern
  • Bei Fragen zu Datenschutz, Tracking, Cookies oder Newsletter

Warum einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen?

Das Medien- und Internetrecht ist hochkomplex und dynamisch. Ein spezialisierter Rechtsanwalt hilft:

  • rechtliche Risiken zu vermeiden
  • Abmahnungen abzuwehren
  • Verträge, AGB und Datenschutzerklärungen rechtssicher zu gestalten
  • sicher in digitalen Medien und Online-Plattformen zu agieren