Verstoß gegen Ebay-Grundsätze kein Wettbewerbsverstoß

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Hamm vom 21.12.2010 unter dem Aktenzeichen 4 U 142/10 stellt der Verstoß gegen Ebay-Grundsätze keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. Gemäß den Ebay-Grundsätzen ist es untersagt mehr als drei gleiche neue Artikel anzubieten. Im Ergebnis sah das Gericht jedoch in der Vertragsuntreue keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Begründet wird die Entscheidung […]