Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen und P2P-Netzwerken (eMule, BitTorrent etc.) und macht gleichzeitig Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für die Rechteinhaber geltend.
Nicht ungeprüft die Unterlassungserklärung unterschreiben
Mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird der Anschlussinhaber aufgefordert eine sog. Unterlassungserklärung abzugeben und meist einen pauschalierten Schadensersatzbetrages zu bezahlen. Mit der Unterlassungserklärung sollen Sie sich verpflichten das abgemahnte Werk (Film, Musik, Software etc.) künftig u.a. nicht mehr zu vervielfältigen. Ferner soll für den Fall des Verstoßes gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe bezahlt werden. Da die Unterlassungserklärung mindestens 30 Jahre wirksam ist, sollten Sie diese vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen lassen, da die vorformulierten Erklärungen oftmals zu weitgehend sind und Sie sich zu mehr verpflichten würden als Sie es gesetzlich müssten. Verwenden Sie auch nicht ungeprüft modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet, da auch diese oftmals nicht für den konkreten Einzelfall passend sind.
Zunächst ist zu prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden können. Auch die geltend gemachten Schadensersatzbeträge sind hoch angesetzt und können ggfs. reduziert werden.
Waldorf Frommer mahnt u.a. für folgende Rechteinhaber ab:
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Constantin Film Verleih GmbH
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EMI Music Germany GmbH & Co KG
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Warner Bros. Entertainment GmbH
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Sony Music Entertainment Germany GmbH
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Tele München Fernseh GmbH
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Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
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Universum Film GmbH
Lassen Sie auch keinesfalls die in der Abmahnung genannte Frist verstreichen, da andernfalls ein gerichtliches Verfahren droht. Auch dass die Abmahnungen nur per einfacher Post zugestellt werden, hindert deren Wirksamkeit nicht, so dass ein einfaches bestreiten des Zugangs keinen Erfolg verspricht.
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