Keine Einwilligung in Veröffentlichung von Lichtbildern einer Person nach Teilnahme an einer Demonstration
Das OLG Frankfurt hat nochmals in einer Verfahren (Urt. v. 21.04.2016, Az.: 16 U 251/15) klargestellt, dass die Teinahme an einer Demonstration nicht per se als stillschweigende, konkludente Einwiligung in die Veröffentlichung von Einzelbildern einer Person zu werten ist. Ein Bildnis wird nicht gleichsam dadurch zum allgemeinen Gebrauch freigegeben, weil der Abgebildete sich in einem öffentlichen […]