Abmahnung Waldorf Frommer – „RoboCop“ (Film)
Momentan mahnt die münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Verstöße für die Studiocanal GmbH an dem Film “RoboCop” ab. Der Adressat und Anschlussinhaber wird aufgefordert 815 EUR zu überweisen, wobei 600 EUR Schadensersatz und 215 EUR Aufwendungsersatz sind. Zusätzlich wird eine Frist gesetzt und es werden weitere rechtliche Schritte angekündigt. Die in der Abmahnung enthaltene Unterlassungserklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll, bezieht sich auf den konkreten Film „RoboCop“, der nicht mehr im Internet über die Tauschbörse bittorrent zum elektronischen Abruf bereit gehalten werden soll.
Es bleibt bei den bewährten Ratschlägen – nicht ignorieren oder die Frist verstreichen lassen, da andernfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet werden könnte, nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und nicht zwangsläufig selber Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen. Anwaltlich beraten lassen! Mehr Informationen auch auf der Homepage unter www.rechtsanwalt-berlin.com.