Keine Erstattung der Reisekosten bei fliegendem Gerichtsstand
Grundsätzlich erhält der obsiegende Kläger/Antragsteller seine notwendigen Reisekosten erstattet. Im Rahmen von § 32 ZPO ist es möglich sich einen Gerichtsstand auszusuchen, jedenfalls in sog. Filesharing-Fällen. Nunmehr hat das Landgericht München I (Az.: 13 T 20183/12) entschieden, dass die angefallenen Reiskosten zu einem Gericht, der an sich keinen Bezug zu den Parteien hat, nicht erstattet […]