Fototapeten und Urheberrecht

Fototapeten haben gerade wieder Hochkonjunktur wenn es um juristischen Streit geht. Wie das Landgericht Köln (Urt. v. 18.08.22, Az. 14 O 350/21) entschieden hat, kann an den auf der Fototapete aufgedruckten Motiven ein Urheberrecht bestehen. Wird also die Fototapete abfotografiert und das Bild bspw. veröffentlicht, kann darin eine Urheberrechtsverletzung liegen. Dies führt in der Regel dann in der Folge zu einer Abmahnung des Rechteinhabers verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadensersatz.

Die Frage, ob der Käufer nicht auch im Rahmen des Kaufs entsprechende Nutzungsrechte erworben hätte, wurde negativ beschieden, da es dazu einer gesonderten Regelung bedurft hätte. Auch die Schranke aus § 57 UrhG half dem Beklagten nicht, da im Rahmen der Veröffentlichung eines Bildes des Zimmers der Fototapete nicht nur unerhebliche Bedeutung zukomme und es sich dabei gerade nicht um unwesentliches Beiwerk handle.

Dem entgegen steht die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf Urt. v. 19.04.23, Az. 12 O 129/22). Das Landgericht in Düsseldorf bejahte dabei die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte an den Käufer der Fototapete durch schlüssiges Verhalten. Dieser Ansatz erscheint vorzugswürdig und entspricht einer lebensnahen Auslegung.

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