KI & Urheberrecht 2026: Neue Haftungsfallen und die Pflicht zur Kennzeichnung
Künstliche Intelligenz ist in der deutschen Wirtschaft angekommen – doch die rechtliche Unsicherheit wächst. Mit dem vollen Inkrafttreten wichtiger Teile des EU AI Acts im Jahr 2026 und wegweisenden Urteilen zur Haftung bei KI-Trainingsdaten müssen Unternehmen ihre Strategie jetzt anpassen. Wer haftet für den Output? Und was muss ab August 2026 zwingend gekennzeichnet werden?
Lange Zeit galt die Nutzung von KI-Tools als rechtliche Grauzone. Doch 2026 wird die Luft für Unternehmen dünner, die generative KI (wie ChatGPT, Midjourney oder Adobe Firefly) gewerblich nutzen, ohne die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
1. Das Urteil zum KI-Training: Ein Weckruf für Provider
Aktuelle Gerichtsentscheidungen (wie das viel beachtete Urteil gegen Anbieter von Sprachmodellen wegen der Nutzung von Songtexten) stellen klar: Das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist kein Freifahrtschein.
Unternehmen, die eigene KI-Modelle trainieren oder spezialisierte Tools anbieten, müssen seit August 2025 eine Urheberrechtsstrategie vorweisen. Sie müssen transparent darlegen, welche Datenquellen genutzt wurden und ob Urheber der Nutzung widersprochen haben (sog. Opt-out gemäß § 44b UrhG).
2. Achtung ab August 2026: Die neue Kennzeichnungspflicht
Ein zentraler Baustein des AI Acts ist die Transparenz. Ab dem 2. August 2026 greift die gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten:
- Was muss gekennzeichnet werden? Bilder, Videos (Deepfakes) und Texte, die den Eindruck erwecken, sie seien von Menschen erstellt, aber durch eine KI generiert wurden.
- Wie muss gekennzeichnet werden? Die Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar (z. B. „KI-generiert“) und für Maschinen lesbar (Metadaten) sein.
- Wer ist verantwortlich? Sowohl die Anbieter der KI als auch die Betreiber (also Unternehmen, die diese Inhalte veröffentlichen).
3. Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen im Output?
Die brennendste Frage für Agenturen und Marketingabteilungen: „Hafte ich, wenn meine KI ein Bild generiert, das einem geschützten Werk zu ähnlich sieht?“
Die aktuelle Tendenz der Rechtsprechung 2026 zeigt:
- Kein Eigenschutz: KI-generierte Werke genießen in der Regel keinen eigenen Urheberrechtsschutz, da die „persönliche geistige Schöpfung“ eines Menschen (§ 2 Abs. 2 UrhG) fehlt.
- Haftungsrisiko beim Nutzer: Wer KI-Inhalte gewerblich nutzt, trägt das Risiko einer Urheberrechtsverletzung, wenn der Output ein bestehendes Werk kopiert oder zu stark transformiert.
4. Checkliste für Unternehmen 2026
Um Abmahnungen und Bußgelder (die unter dem AI Act drakonisch ausfallen können) zu vermeiden, sollten Sie:
- Verträge prüfen: Sichern Ihnen Ihre KI-Anbieter eine Freistellung von Urheberrechtsansprüchen Dritter zu?
- Kennzeichnung vorbereiten: Implementieren Sie Prozesse, um KI-Content ab Sommer 2026 rechtssicher zu labeln.
- Menschliche Kontrolle: Sorgen Sie für eine „redaktionelle Überarbeitung“. Je mehr ein Mensch den KI-Entwurf verändert, desto eher ist das Ergebnis selbst schutzfähig und das Haftungsrisiko sinkt.
Fazit: Proaktiv statt reaktiv
Das Urheberrecht im Zeitalter der KI verzeiht keine Nachlässigkeit mehr. In meiner Berliner Kanzlei berate ich Sie bei der Erstellung von KI-Guidelines für Ihre Mitarbeiter und bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer digitalen Workflows.
Haben Sie Fragen zur Kennzeichnungspflicht oder planen Sie ein Projekt mit generativer KI? Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Rechtsberatung.
