Update Markenrecht 2026: Die neue Nizza-Klassifikation – Was Sie jetzt bei der Anmeldung beachten müssen
Pünktlich zum Jahreswechsel 2026 wurde die 13. Ausgabe der Internationalen Klassifikation von Nizza eingeführt. Für Unternehmen bedeutet dies: Wer bei neuen Markenanmeldungen auf veraltete Klassenverzeichnisse setzt, riskiert teure Beanstandungen durch das DPMA oder EUIPO. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.
Die Nizza-Klassifikation ist das Rückgrat des Markenrechts. Sie ordnet Waren und Dienstleistungen in insgesamt 45 Klassen ein. Da sich Technik und Märkte ständig weiterentwickeln, wird dieses System regelmäßig angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 gelten nun verschärfte Regeln und teils überraschende Umstufungen.
Die wichtigsten Änderungen der 13. Ausgabe (2026)
Einige Produkte, die über Jahrzehnte in einer bestimmten Klasse beheimatet waren, sind nun umgezogen. Besonders relevant für Technik- und Lifestyle-Unternehmen:
- Rettungsfahrzeuge: Früher in Klasse 9 (da als „Apparate“ betrachtet), werden sie nun konsequent in Klasse 12 (Fahrzeuge) eingeordnet.
- Beheizbare Kleidung: Während Kleidung klassischerweise in Klasse 25 gehört, waren elektrisch beheizte Stücke oft in Klasse 11 (Heizgeräte). Ab 2026 ist die Klasse 25 für alle Arten von Bekleidung maßgeblich.
- Brillen und Sonnenbrillen: Hier gab es Präzisierungen in der Abgrenzung zwischen medizinischen Hilfsmitteln (Klasse 10) und optischen Geräten (Klasse 9).
Warum ist das für Sie wichtig?
Wenn Sie heute eine Marke anmelden und ein Warenverzeichnis einreichen, das auf der 12. Ausgabe basiert, geschieht Folgendes:
- Beanstandung durch das Amt: Das Markenamt (DPMA oder EUIPO) sendet Ihnen eine Mängelmitteilung. Die Bearbeitung Ihrer Marke verzögert sich um Wochen oder Monate.
- Zusatzkosten: Oft entstehen durch die Neuklassifizierung zusätzliche Gebühren, wenn durch die Umstufung plötzlich mehr Klassen abgedeckt werden müssen als ursprünglich geplant.
- Schutzlücken: Im schlimmsten Fall ist Ihre Marke in der falschen Klasse registriert, was die Durchsetzung gegenüber Wettbewerbern erschwert.
Experten-Tipp: „Bestandsmarken“, die vor 2026 eingetragen wurden, müssen nicht nachträglich umklassifiziert werden. Sie behalten ihren Schutz in den ursprünglichen Klassen. Das Risiko liegt primär bei Neu-Anmeldungen und Erweiterungen.
KI und Markenrecht: Ein weiterer Trend 2026
Neben der Klassifikation rückt die KI-Verordnung (AI Act) in den Fokus. Ab August 2026 greifen verschärfte Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Für Markeninhaber bedeutet das: Wer Logos oder Werbemittel rein durch KI erstellen lässt, muss Transparenzpflichten prüfen. Zwar ist ein KI-Logo als Marke eintragungsfähig, der urheberrechtliche Schutz bleibt jedoch eine rechtliche Grauzone.
Fazit: Erst prüfen, dann anmelden
Die Markenlandschaft 2026 ist komplexer geworden. Eine professionelle Recherche und die korrekte Klassifizierung nach der 13. Ausgabe sind essenziell, um Ihre Investitionen in den Markenaufbau zu schützen.
Sie planen eine Markenanmeldung oder möchten Ihr bestehendes Portfolio auf die neue Rechtslage prüfen lassen? Als Rechtsanwalt in Berlin unterstütze ich Sie dabei, Ihre Schutzrechte rechtssicher und effizient nach den neuesten Standards von 2026 anzumelden.
