Abmahnung im Markenrecht erhalten: So reagieren Sie jetzt richtig

Eine Markenabmahnung ist für die meisten Unternehmen und Gründer ein Schock. Hohe Streitwerte und extrem kurze Fristen setzen die Betroffenen unter Druck. Doch Vorsicht: Unüberlegte Reaktionen können die Situation drastisch verschlechtern. Erfahren Sie hier, wie Sie besonnen agieren und Ihre rechtliche Position sichern.

Stellen Sie sich vor, Sie haben viel Zeit und Herzblut in Ihr Branding gesteckt, und plötzlich liegt ein Schreiben einer gegnerischen Kanzlei im Briefkasten. Der Vorwurf: Markenrechtsverletzung. Die Forderung: Sofortige Unterlassung, Auskunftserteilung und die Übernahme saftiger Anwaltskosten.

In meiner Kanzlei in Berlin erlebe ich oft, dass Mandanten aus Angst den fatalsten Fehler begehen: Die beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.

1. Die Ruhe bewahren – aber die Frist ernst nehmen

Markenrechtliche Abmahnungen sind keine Massen-Spam-Mails. Es handelt sich um ein formelles rechtliches Verfahren. Die gesetzten Fristen sind oft sehr kurz (häufig nur 3 bis 7 Tage).

Wichtig: Ignorieren Sie das Schreiben niemals. Verstreicht die Frist fruchtlos, kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken. Die Kosten hierfür sind um ein Vielfaches höher als die der ursprünglichen Abmahnung.

2. Die 3 größten Fehler bei einer Abmahnung

Bevor Sie zum Hörer greifen, vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:

  • Fehler 1: Sofortige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Ohne rechtliche Strategie geben Sie oft ungewollt Informationen preis, die gegen Sie verwendet werden können.
  • Fehler 2: Die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese Entwürfe sind fast immer zu Ihrem Nachteil formuliert (z. B. zu weite Verbotstatbestände oder zu hohe Vertragsstrafen). Eine Unterschrift gilt ein Leben lang!
  • Fehler 3: Denken, dass „ich das nicht wusste“ schützt. Im Markenrecht spielt Verschulden für den Unterlassungsanspruch keine Rolle. Auch wer unbewusst eine Marke verletzt, haftet.

3. Der Profi-Check: Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?

Nicht jede Abmahnung hält einer rechtlichen Prüfung stand. Als Rechtsanwalt für Markenrecht prüfe ich für meine Mandanten unter anderem:

  • Priorität: Wer hatte das Recht zuerst?
  • Verwechslungsgefahr: Sind die Zeichen und die Waren/Dienstleistungen wirklich so ähnlich, dass eine Verwechslung rechtlich wahrscheinlich ist?
  • Rechtserhaltende Benutzung: Hat der Abmahner seine Marke in den letzten fünf Jahren überhaupt ernsthaft genutzt? Wenn nicht, kann die Marke löschungsreif sein.

4. Die Lösung: Die modifizierte Unterlassungserklärung

Häufig ist die sinnvollste Reaktion die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei erkennen Sie nur das an, was rechtlich unumgänglich ist, und streichen gefährliche Formulierungen. So beseitigen Sie die Wiederholungsgefahr und verhindern ein teures Gerichtsverfahren, ohne sich unnötig zu knebeln.

5. Kosten und Streitwerte im Markenrecht

Im Markenrecht wird oft mit Streitwerten ab 50.000€ kalkuliert. Daraus ergeben sich Anwaltskosten der Gegenseite von ca. 1.800€ bis 2.500€ pro Abmahnung. Durch geschickte Verhandlungen oder den Nachweis fehlender Berechtigung lassen sich diese Kosten oft massiv senken oder gänzlich abwehren.


Fazit: Handeln Sie strategisch

Eine Abmahnung im Markenrecht ist ein geschäftliches Risiko, das mit der richtigen Expertise beherrschbar bleibt. Als Rechtsanwalt in Berlin unterstütze ich Sie dabei, den Angriff abzuwehren, die Kosten zu drücken und Ihre Marke für die Zukunft abzusichern.

Kostenfreie Ersteinschätzung nutzen.