Neue Widerrufsbelehrung 2014 – neue Widerrufsfrist Stichtag 13.06.2014
Es ist mal wieder soweit – eine neue Widerrufsbelehrung für alle Onlinehändler steht zum 13.06.2014 an und eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, so dass alle entsprechenden Inhalte geändert werden müssen. Wer danach noch die dann alte Widerrufsbelehrung verwendet, belehrt falsch und kann abgemahnt werden.
Neue Informationspflichten
Die Änderungen betreffen im Detail die Musterwiderrufsbelehrung, die wieder an den Einzelfall anzupassen ist. Im Kern geht es um die Umsetzung der Verbraucherrechtrichtlinie der EU. Die Folge ist eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen sowie weitere zahlreiche neue Informationspflichten, die der Verkäufer erfüllen muss. Eine gravierende Neuerung ist auch, dass der Verbrauer künftig auch per Telefon oder per Widerrufsformular den Widerruf erklären kann. Ändern werden sich auch die Bestimmungen zu den Rücksendekosten, so dass auch hier Handlungsbedarf besteht. Neu ist auch § 312j Abs. 1 BGB, wonach spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs über die möglichen Zahlungsmittel informiert werden muss.
Insgesamt ergeben sich umfangreiche Änderungen und Neuerungen, die spätestens zum 13.06.2014 umgesetzt sein müssen, da es keine Übergangsfrist gibt. Insofern ist bereits jetzt daran zu denken alle diesbezüglichen Inhalte anzupassen und die Widerrufsbelehrung in neuer Form vorzubereiten. Bei Fragen zur neuen Widerrufsbelehrung und den neuen Informationspflichten berät Rechtsanwalt Dorin Bauer Sie gerne.