Abmahnung wegen EnEV 2014 – Deutsche Umwelthilfe

Gerade erst In-Kraft getreten und schon negative Bekanntheit erlangt hat die Energieeinsparverordnung 2014, die seit dem 01.05.14 gilt. Danach müssen nunmehr bestimmte Angaben in Inseraten zum Energieausweis gemacht werden. So müssen z.Bsp. die Werte des Energieausweise angegeben werden, sofern einer vorliegt, ferner Angaben zur Art des Ausweises sowie das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse gemacht werden. All diese Pflichten gelten bei Verkaufs- sowie Vermietanzeigen, Ausnahmen gibt es nur im Denkmalbereich.

Insofern gilt ab dem 01.05.14 eine Anzeige ohne die entsprchenden Pflichtangaben als pflichtwidrig und kann abgemahnt werden, da es einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

In diesem Zusammenhang ist bekannt geworden, dass die Deutsche Umwelthilfe auch derartige Verstöße abmahnt.

Geben Sie jedoch gleichwohl nicht voreilig eine Unterlassungserklärung ab sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten.