Abmahnung MELKO-Trendshop
Rechtsanwalt Andreas Opitz aus Alfeld mahnt aktuell für den MELKO-Trendshop Wettbewerbsverstöße ab. Konkret rügt er die Bewerbung eines Ebay-Artikels mit der Angabe „versicherter Versand“. Thematisch fällt die Abmahnung in den Bereich „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“. Zugleich fordert er die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 8.000 EUR zzgl. Auslagen, also mithin 612,80 EUR.
Sofern Sie eine derartige Abmahnung, egal in welchem Waren- und/oder Dienstleistungsbereich, erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und nicht die vorformulierte Unterlassungserkläung unterschreiben. Diese bindet Sie lebenslang. Ich berate Sie diesbezüglich bundesweit.
Mehr Informationen auch auf der Homepage unter www.rechtsanwalt-berlin.com.