Kontosperrung wegen häufiger Rücksendung der Ware – Retourquote zu hoch

Erst kürzlich hat ein großes Onlineportal Schlagzeilen gemacht, da es angeblich Kundenkonten gesperrt hatte, nachdem die Kunden öfters Waren zurück gesandt haben. Man wollte sich damit offenbar der Kunden entledigen, die hohe Kosten versursachen und im großen Umfang Waren retournierten.

Ist dies überhaupt zulässig?

Grundsätzlich kann jeder selbst entscheiden mit wem er Verträge eingeht, so dass grundsätzlich dagegen nicht zu sagen ist und Geschäftsbeziehungen einseitig kündbar sind, sofern es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt. Genau darin besteht aber hier das Problem, dass der Ausschluß aus der Plattform auch noch weitere Zusatzdienste betreffen und damit unverhältnismäßig sein könnte. Im konkreten Fall bietet Amazon auch Zusatzdienste an, die dann ebenfalls von dem Ausschluß betroffen sind. Dass dadurch ein gewisser Druck auf die Kunden ausgeübt wird, sich genau zu überlegen welche Waren er bestellt, liegt auf der Hand. Gleichwohl hat bereits das OLG Hamburg mit Urteil vom 25.11.2004 (Az. 5 U 22/04) geurteilt, dass ein Händler seine Kunden durch entsprechende Schreiben darauf „hinweisen“ darf, dass die Geschäftsbeziehung beendet wird sofern die Rücksendequote deutlich mehr als die Hälfte der bestellten Artikel entsprach.

Insofern stellt sich das Verhalten grundsätzlich als legitim dar, wobei es im Einzelfall zu einer unverhältnimäßigen Auswirkung für den Kunden kommen kann. Ein wettbewerbswidriges Verhalten ist demnach nicht per se anzunehmen.