Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft – das Ende der Filesharing-Abmahnungen?

Gestern ist das lang angekündigte Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten und soll u.a. insbesondere Verbraucher vor kostenintensiven Abmahnungen schützen. Neben der Einführung eines 1000 EUR Streitwertes für den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, der zur Folge hat, dass die Anwaltsgebühren auf 124 EUR (netto) gedeckelt sind, gibt es auch eine Novellierung im Hinblick auf den in derartigen Verfahren leidigen fliegenden Gerichtsstand, so dass der in Anspruch genommene numehr am Wohnsitz verklagt werden muss. Die Abmahnkanzleien können sich insofern kein Gericht mehr in Deutschland aussuchen, welches eine abmahnerfreundliche Rechtsprechung vertritt.

Gleichwohl gibt es auch einige Einschränkungen hinsichtlich der Anwendung dieser Regelungen, so dass zu befürchten ist, dass die Abmahnkanzleien sich wieder argumentativ anstrengen, um einen Sonderfall zu begründen und die Kostendeckelung zu umgehen. Hier wird es in nächster Zeit noch viele Rechtsbegriffe geben, die erst langsam durch die Gerichte ausgelegt werden müssen. Im Ergebnis ist daher nicht unbedingt mit dem Ende des Abmahnwahnsinns zu rechnen. Gleichwohl haben bereits einige Kanzleien darauf reagiert und die Gebühren in den Abmahnungen in weiser Voraussicht reduziert, so dass bereits erste Teilerfolge zu vernehmen sind.