Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin mahnt zur Zeit Reisebüros ab. Der Verein, dessen nach eigenen Angaben satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder und Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs sind, bezieht sich auf geschaltete Print-Anzeigen, bei denen Reisen beworben werden und rügt dabei einen Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG. Danach müssen bei Angeboten bei denen Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten werden, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers für den er handelt, angegeben werden.

Konkret bedeutet dies, dass in der Werbeanzeige selber die konkrete Anschrift und vertretungsberechtigte Person genannt sein muss, andernfalls ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß im Sinne von § 4 Abs. 11 UWG vorliegt. Gleichzeitig fordert der Verein die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von Kosten in Höhe von 178,50 EUR. Anbei übersendet der Verein gleic h ein Muster für eine Unterlassungserklärung.

Sofern Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie dringend anwaltlichen Rat einholen und nicht die vorformulierte Unterlassungserkläung unterschreiben. Mehr Informationen auch auf der Homepage unter www.rechtsanwalt-berlin.com.