Redtube Abmahnung Streaming – Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung
Nun also Rolle rückwärts – anders können die Entscheidungen des LG Köln nicht verstanden werden. Was viele von Anfang an vermutet haben, bestätigt das LG nunmehr in einem aktuellen Beschluß zum Streaming (209 O 188/13). Die den Redtube-Streaming-Abmahnungen zu Grunde liegenden Auskunftsbeschlüße waren falsch. So heißt es in dem Beschluß „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt…“
Damit dürfte nunmehr auch klar sein, dass die Abmahnungen rechtswidrig sind und sich keinerlei Ansprüche gegen die Abgemahnten daraus ergeben. Nachdem in den Medien derart viel darüber berichtet wurde, dürfte dies eine kleine Genugtuung für die Betroffenen sein. Wie die Abmahner jetzt damit umgehen werden, bleibt abzuwarten…